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   BFH, 25.02.1988 - VI R 105/87   

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https://dejure.org/1988,21696
BFH, 25.02.1988 - VI R 105/87 (https://dejure.org/1988,21696)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1988 - VI R 105/87 (https://dejure.org/1988,21696)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - VI R 105/87 (https://dejure.org/1988,21696)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung

    Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 105/87
    NV: Zu den Verfahrensmängeln i.S. des § 116 Abs. 1 FGO gehören nicht die Verletzung der Vorschriften über die Protokollführung, die Sachaufklärungspflicht des Gerichts durch Übergehen von Beweisangeboten und das rechtliche Gehör (vgl. BFH-Urteil vom 29.11.1985 VI R 13/82).
  • BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87

    Fehlen von Urteilsgründen als Grund für eine zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 105/87
    Parallelentscheidung: BFH, 25.2.1988, VI R 106/87, NV.4.
  • BFH, 25.02.1988 - VI R 107/87
    Auszug aus BFH, 25.02.1988 - VI R 105/87
    Parallelentscheidung: BFH, 25.2.1988, VI R 107/87, NV.
  • BGH, 24.04.2023 - AnwZ (Brfg) 15/22

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch die Tätigkeit als juristischer Redakteur

    Die beglaubigte Abschrift beweist mit der gedruckten Wiedergabe der Unterschriften der Richter, dass die Urschrift in der wiedergegebenen Weise handschriftlich unterzeichnet ist (vgl. BVerwG, NVwZ 2012, 750 Rn. 11 mwN; BFH, Beschluss vom 25. Februar 1988 - VI R 105/87, juris Rn. 10 mwN).
  • BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87

    Fehlen von Urteilsgründen als Grund für eine zulassungsfreie Revision

    Anmerkung: Mit gleicher Begründung ist am selben Tage auch in den Sachen VI R 105/87 und VI R 107/87 die Revision als unzulässig verworfen worden.
  • FG Hamburg, 21.06.2000 - I 719/99

    Aufrechnung von Kindergeldansprüchen

    Denn die Aufrechnungserklärung durch die Finanzbehörde ist kein Verwaltungsakt, sondern stellt sich als verwaltungsrechtliche Willenserklärung dar (vgl. BFH-Urteil vom 25.4.1989 - VI R 105/87, BFH/NV 1990, 141), die nicht mit der Anfechtungsklage angegriffen werden kann.
  • BFH, 25.02.1988 - VI R 107/87
    Parallelentscheidung: BFH, 25.2.1988, VI R 105/87, NV.
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